Wer ist für die Taufe eigentlich zuständig?
In den meisten Fällen vollzieht die Taufe die Pfarrerin oder der Pfarrer der Kirchengemeinde, zu der eine Mitgliedschaft begründet werden soll. In der Regel ist dies die Wohnsitz-Kirchengemeinde.
Es kann aber auch gute Gründe dafür geben, dass von einer anderen Pfarrerin/einem anderen Pfarrer getauft wird (z.B. in der Taufkirche der Eltern, oder weil eine besondere Beziehung zu einer anderen Gemeinde besteht).
In solchen Fällen ist jedoch immer ein Abmeldeschein (ein sog. „Dimissoriale“) des zuständigen Pfarramtes erforderlich. Dessen Erteilung darf nur dann abgelehnt werden, wenn gegen die Taufe an sich Bedenken bestehen.
