Was ist zu tun, wenn eine Taufe versagt wird?

 

Wenn dennoch solch ein Fall eintritt, dass eine Pfarrerin oder ein Pfarrer Bedenken hat, eine Taufe zu vollziehen (etwa weil Zweifel bestehen, ob das Taufbegehren wirklich ernsthaft ist oder Elternteile die Taufvorbereitung verweigern oder die evangelische Erziehung des Kindes abgelehnt wird), dann ist der Gemeindekirchenrat das Gremium, welches über eine mögliche Ablehnung zu entscheiden hat.

 

Sollte er die Taufe ablehnen, haben die Eltern (bzw. der erwachsene Täufling) die Möglichkeit, beim Kreiskirchenrat gegen diese Entscheidung Beschwerde einzulegen. Der Kreiskirchenrat entscheidet endgültig, allerdings kann keine Pfarrerin und kein Pfarrer verpflichtet werden, die Taufe vorzunehmen. Wenn er oder sie eine Taufe nicht meint verantworten zu können, obwohl GKR oder KKR sie befürwortet haben, wird die Taufe einer anderen Pfarrerin/einem anderen Pfarrer übertragen