Welche Rechte und Pflichten ergeben sich für mich/mein Kind aus der Taufe?

 

Das für jede Gemeinde und natürlich für die Familie des Täuflings freudige Ereignis der Taufe hat auch eine ganze Reihe an rechtlichen Folgen. Ganz technisch gesprochen: Die Taufe ist die Grundlage für die Mitgliedschaft in einer Kirchengemeinde und Landeskirche. Umgekehrt kennen unsere Ordnungen keine Taufe, aus der sich keine Mitgliedschaft zu einer Kirchengemeinde und Landeskirche ergibt.

 

Damit verbunden ist zumindest bei Erwachsenen die Zulassung zum Abendmahl (bei Kindern vor der Konfirmation ist dies von gründlicher Unterweisung und der Zustimmung des Gemeindekirchenrates abhängig, s. unter Abschnitt 4.3.).

 

Ebenfalls eng mit der Taufe und der Zulassung zum Abendmahl verbunden ist die Berechtigung zur Übernahme des Patenamtes.