Müssen Paten eigentlich (evangelisch) sein?
Nach den Ordnungen unserer Kirche werden für die Taufe eines Kindes Patinnen und Paten bestellt. Sie haben mehrere Funktionen, die im Gespräch vor der Taufe und in der Praxis des Patenamtes in einer Gemeinde auch deutlich gemacht werden sollen: zum einen sind Patinnen und Paten Zeugen des Taufvollzugs. Zum zweiten haben sie die Aufgabe, den Eltern bei der Erziehung von getauften Kindern im christlichen Glauben zu helfen. Sie sind dabei Stellvertreter der gesamten christlichen Gemeinde und sollen sich auch selbst auf deren Unterstützung bei ihrer Aufgabe verlassen können.
Zu den Voraussetzungen für das Patenamt sagt unsere Lebensordnung: „Patin oder Pate kann sein, wer der evangelischen Kirche angehört und zum Abendmahl zugelassen ist. Auch Mitglieder einer der "Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen angehörenden Kirche können zum Patenamt zugelassen werden. Daneben soll jedoch eine Patin oder ein Pate der evangelischen Kirche angehören.“
Zur Anzahl der Patinnen und Paten sagt die Lebensordnung nichts, spricht aber im Plural von ihnen. Die Begleitung von Getauften durch Menschen, die selbst aus der Taufe leben, wird in unseren Gemeinden immer häufiger zum Problem.
Der Mangel an geeigneten Taufpaten hält aber u. U. wieder taufwillige Eltern ab, auf die Taufe ihres Kindes zuzugehen. Wenn also, wie in unserem Beispiel, Eltern keine Patinnen und Paten finden, dann trägt die Kirchengemeinde eine ganz besondere Verantwortung, Gemeindeglieder für die Übernahme des Patenamtes zu gewinnen.
