Was ist denn die „Taufe in Notfällen“?

 

Wenn das Leben eines Kindes (oder natürlich auch eines Erwachsenen) in Gefahr und eine Pfarrerin/ein Pfarrer nicht erreichbar ist, so darf jeder Christ die Taufe vollziehen. Eine ausführliche Anleitung für eine solche „Nottaufe“ findet sich in unserem Gesangbuch (EG „Regenbogen“ Nr. 791, EG „Fensterkreuz“ Nr. 810).

 

In akuter Lebensgefahr genügt es, wenn der Kopf des Täuflings dreimal mit Wasser begossen und dazu gesprochen wird: „(Name), ich taufe dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen!“

 

Wer die Taufe in Notfällen empfangen hat, ist gültig getauft. Die Taufe soll möglichst bald dem zuständigen Pfarramt mitgeteilt werden, damit sie beurkundet werden und im Gottesdienst bekannt gemacht werden kann. Für die Eltern kann es ein Trost sein, dass ihr Kind durch eine solche Taufe in die Gemeinschaft Gottes und seiner Gemeinde aufgenommen worden ist.

 

Ist eine Taufe nicht mehr möglich, dürfen Angehörige und Freunde auch ungetauft Verstorbene in Gottes Liebe geborgen wissen.