Wie und wo muss eine Taufe beurkundet werden?
Für jede Taufe wird selbstverständlich ein Taufschein ausgestellt. In vielen Gemeinden erhalten auch die Patinnen und Paten eine Patenurkunde, oft verbunden mit einem kleinen Heftchen, in dem die Aufgaben beschrieben sind und zur Wahrnehmung des Patenamtes ermutigt wird. Die sorgfältige und liebevolle Gestaltung dieser Urkunden kann selbst auch ein Ausdruck der Freude über die Taufe und der Wertschätzung für Täufling und Angehörige sein.
Vor allem aber muss jede Taufe im Taufregister beurkundet werden. Dabei gilt folgender Grundsatz: die Taufe wird mit laufender Nummer in das Kirchenbuch der Kirchengemeinde eingetragen, in der sie vollzogen wurde. Von dieser Kirchengemeinde erfolgt auch die Meldung an die kirchlichen und staatlichen Behörden. Die Wohnsitzkirchengemeinde ist ebenfalls umgehend zu benachrichtigen. Dort kann die Taufe – allerdings ohne lfd. Nr. - ebenfalls ins Taufregister eingetragen werden.
